Sie möchten die bereits vorhandene Gasanlage überprüfen lassen? Dann sind Sie bei unserem Fachteam in Sachen Prävention richtig! Kaum eine Branche hat so hohe Sicherheitsstandards, wie der Gasbereich.
Bei Auto- oder Öltanks ist es selbstverständlich, dass diese von Spezialisten in Intervallen gewartet werden. Bei Gasanlagen hingegen wird eine regelmäßige und sachkundige Überprüfung oft vernachlässigt, obwohl diese verpflichtend ist. Meist handelt es sich dabei gar nicht um eine Fahrlässigkeit, sondern lediglich um eine unzureichende Information der Prüfungsplicht. Hierbei kann unser Team Sie aufklären und unterstützen.
Einen Überblick zu den Anforderungen an einen Gas-Sicherheitscheck gibt die Westfalen-Gruppe, Technologieunternehmen der Energiewirtschaft.
Rechtzeitig der Prüfpflicht nachkommen
Verbraucher wissen die komfortable und wartungsarme Heizung mit Flüssig-, Bio- oder Erdgas zu schätzen. Darum wurden mehr als die Hälfte aller deutschen Neubauten von 2016 bis 2018 mit einer Gasheizung ausgestattet. Der tägliche Gebrauch einer solchen technischen Anlage unterliegt selbstredend dem Verschleiß. Solche sicherheitstechnisch relevanten Änderungen werden von unserem Team erkannt, beurteilt und wiederinstandgesetzt.
Die TRGI sieht hierzu gewisse technische Regeln für Gasprüfungen bzw. allfällige Installationen vor (kurz DVGW-TRGI), die ausschließlich Ihrem Schutz dienen. Je nach Herstellerangaben und dem Alter der Anlage ist ein Wartungsintervall alle ein bis zwei Jahre nötig. Dabei wird die Dichtheit der Anlage mit einem Messgerät überprüft und mit einem Ergebnisprotokoll dokumentiert, damit der Betreiber eine technische Expertise besitzt.
Wichtig für Sie: Mit der TRGI 2008 (Technischen Regeln für Gasinstallationen) wurde die Überprüfung der Gasanlage für Hausbesitzer zur jährlichen Pflicht erhoben! Gebäudeeigentümer, sowie Vermieter, sind im Rahmen der allgemeinen Versicherungspflicht zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung der Hausgasleitungen verpflichtet.
Bedenken Sie die gegebene Versicherungspflicht
Für Hauseigentümer und Verwalter besteht eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht des Gasanlagenbetreibers. Diese umfasst drei Punkte:
Häufige Fragen zur Gebrauchsfähigkeitsprüfung von Gasanlagen
In diesem Abschnitt finden Sie nun die häufigsten Fragen zum Thema.
Wie wird eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung durchgeführt? Was ist eine Gebrauchsfähigkeitsmessung?
Die Gebrauchsfähigkeitsmessung dient zur Überprüfung von Gasrohrleitungsabschnitten, um die Funktionalität zu gewährleisten. Ob eine Leitung sorglos noch verwendet werden kann, hängt von der Dichtheit ab. Bei alten Rohrleitungen ist in der Regel nicht von einer völligen Dichtheit auszugehen.
Minimale Gasaustrittsmöglichkeiten stellen nicht unbedingt ein sicherheitsrelevantes Problem dar. Hierbei ist die Beurteilung des Druckverlusts der Leitung während des Betriebs ausschlaggebend. Der Leitungszustand wird mit gültigen Vorschriften der TRGI überprüft.
Zunächst wird die Gasblase am Prüfstutzen der Armatur aufgefüllt und von der Leitung wieder abgezogen. Ein sich selbstschließendes Ventil in der Kupplung der Gasblase verhindert einen Rücklauf. Nachdem der Haupthahn der Leitung geschlossen wurde und der automatische Nullpunkt bestimmt ist, wird die vollen Blase mit einem Druckmessgerät verbunden. Die Gebrauchsfähigkeitsprüfung kann nun durchgeführt werden. Diese wird vollautomatisch vom Messgerät ermittelt und liefert Informationen über die Leckrate der Leitung und ob diese (noch) den Sicherheitsanforderungen entspricht.
Welche Zustände der Gebrauchsfähigkeit gibt es?
Ob die Leitung den Sicherheitsanforderungen genügt, wird in den folgenden drei Punkten unterteilt:
Wird der Schaden von meiner Versicherung übernommen?
In den meisten Fällen ja, sofern die Schäden nicht fahrlässig entstanden sind. Näheres regelt allerdings Ihr individueller Versicherungsvertrag. Schäden durch einen Rohrbruch werden nahezu immer übernommen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an uns oder in diesem Falle auch den persönlichen Versicherungsberater.
Kommt es im Zuge der Überprüfung zu Veränderungen an der Gasanlage?
Grundsätzlich kommt es nur zu Veränderungen der Gasanlage, wenn diese aufgrund von z.B. Verschleiß notwendig sind. Werden wesentliche Änderungen vorgenommen, erfolgt die bestehende Gasinstallation nach den jeweils geltenden Regeln der Technik.